Ablauf einer Psychotherapie

Anmeldung und Erstgespräch

Der erste Schritt beginnt mit Ihrer Kontaktaufnahme. Um einen Termin für ein erstes Gespräch zu vereinbaren und um einen ersten Eindruck voneinander zu bekommen, bitte ich Sie, mich vorzugsweise telefonisch zu kontaktieren oder mir eine Nachricht mit Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer zu hinterlassen. Bitte schildern Sie dabei auch kurz Ihr Anliegen.  Alternativ können Sie mir über das Kontaktformular eine E-Mail mit Ihrem Namen, Ihrem Anliegen und Ihrer Telefonnummer zusenden. Ich melde mich bei Ihnen sobald als möglich.

Im ersten Termin lernen wir uns kennen. Sie haben die Möglichkeit, Ihre aktuelle Situation zu schildern und ich erläutere Ihnen, wie ich arbeite und ob in Ihrem Fall eine psychotherapeutische Behandlung oder eine psychologische Beratung in Frage kommt. Die Kosten für das Erstgespräch sind von Ihnen zu tragen. 

Sofern Ihre Krankenversicherung oder Beihilfe die Kosten übernehmen soll, bitte ich Sie, sich vorab schon einmal bei Ihrer Krankenversicherung über die Modalitäten zu erkundigen. Gern berate ich Sie im persönlichen Gespräch zu den konkreten Schritten und unterstütze Sie bei der Antragstellung.  

Selbstzahlende benötigen keine Genehmigung durch ihre Krankenversicherung. 

Im Folgenden finden Sie Informationen zur Kostenübernahme verschiedener Versicherungsarten.  

Kosten

Ich führe eine Privatpraxis und biete Ihnen eine Psychotherapie nach dem Kostenerstattungsverfahren gemäß § 13 Abs. 3 SGB V an. Das bedeutet, dass gesetzlich Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung der Therapiekosten durch ihre Krankenkasse beantragen können, wenn sie keinen Therapieplatz bei zugelassenen Vertragspsychotherapeuten in zumutbarer Zeit finden.

Alternativ können Sie Psychotherapie oder Beratung jederzeit auch als Selbstzahlender in Anspruch nehmen.                                                                                                                                                                                       

Gesetzlich Versicherte im Kostenerstattungsverfahren

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und eine Psychotherapie über das sog. Kostenerstattungsverfahren in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie dies bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Voraussetzung für eine Kostenerstattung ist, dass Sie bereits bei mehreren Kassentherapeuten vergeblich versucht haben, zeitnah einen Therapieplatz zu bekommen und diese Bemühungen dokumentiert haben (z. B. eine Liste mit Absagen oder langen Wartezeiten). Wenn Ihre Krankenkasse dies anerkennt, verein-baren Sie ein Erstgespräch in meiner Praxis. Im Fall einer gemeinsamen Zusammenarbeit, unterstütze ich Sie bei der Antragsstellung an Ihre Krankenkasse. Nach Genehmigung der Kostenübernahme beginnen wir mit der Therapie – die Abrechnung erfolgt dann direkt mit Ihrer Kasse.

Beihilfeberechtige und Privatversicherte

Wenn Sie beihilfebrechtigt oder privat versichert sind, können die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in der Regel ganz oder teilweise erstattet werden. Bitte klären Sie vor Beginn der Therapie direkt mit Ihrer Versicherung, ob Psychotherapie in Ihrem Tarif enthalten ist, wie viele Sitzungen übernommen werden und welche Antragsformulare ggf. notwendig sind.

Selbstzahlende

 

Selbstverständlich können Sie die Kosten auch selbst tragen, ohne Erstattung durch eine Versicherung. In diesem Fall ist keine Antragstellung nötig. Ein Vorteil kann für Sie sein, dass keine Diagnosemeldung an Ihre Krankenkasse erfolgt. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Genaue Informationen zu den Kosten erhalten Sie im Erstgespräch oder auf Anfrage.

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